Polen: Verbesserte Abwicklungsfristen

21.05.2012

Mit Wirkung zum

4. Juni 2012

wird im Rahmen unseres kontinuierlichen Engagements zur Verbesserung unserer Abwicklungsdienstleistungen die Kundenfrist für den Eingang der gültigen externen Instruktionen bei Clearstream Banking1 für den polnischen Markt wie folgt erweitert:

Aktuelle
Frist
Neue Frist ab
4. Juni 2012
Polnische AktienEinlieferungen und Auslieferungen frei von Zahlung11:55 SD12:25 SD
Einlieferungen und Auslieferungen gegen Zahlung (OTC)16:55 SD-112:25 SD
Einlieferungen und Auslieferungen gegen Zahlung (Wertpapierbörse)16:55 SD-108:55 SD
Polnische StaatsanleihenEinlieferungen und Auslieferungen frei von Zahlung14:40 SD14:45 SD
Einlieferungen und Auslieferungen gegen Zahlung 13:30 SD14:30 SD
Polnische StaatswechselAlle Instruktionen12:55 SD13:55 SD

Hinweis: Alle Zeitangaben erfolgen in mitteleuropäischer Zeit (MEZ).

Die oben angegebenen Fristen gelten nur, wenn Ihre Instruktionen vollständig, fehlerfrei und für Straight-Through-Processing (STP) bei CBL und am lokalen Markt zugelassen sind.

Vergessen Sie nicht zu gewährleisten, dass sämtliche hierzu notwendigen Bereitstellungen erfolgt sind.

Alle Kriterien müssen erfüllt sein, andernfalls können wir die termingerechte Abwicklung nicht garantieren.

Weitere Informationen

Der Creation Market Guide und damit verbundene Informationen, die auf der Website von Clearstram Banking auf http://www.cedel-international.com/ unter Information Centre verfügbar sind, werden bei Inkrafttreten aktualisiert.

Weitere Informationen können Sie vom Clearstream Banking Customer Service oder Ihrem Relationship Officer erhalten.

1. Clearstream Banking bezieht sich auf Clearstream Banking, société anonyme, mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 (CBL).